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zum KundenportalBei einer Störung im Bereich Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme oder Straßenbeleuchtung erreichen Sie die Stadtwerke Pforzheim jederzeit unter den folgenden Telefonnummern.
0800 797 39 38 37
- 24 Stunden erreichbar
- Kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de
Was tun bei Gasgeruch? Klicken Sie hier!
Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline
(07231) 3971-3971
- montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
- Kosten gemäß Ihrem Telefonanbieter
Oder kommen Sie uns direkt im SWP Kundencentrum besuchen!
Aufgrund der aktuellen Umstände, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Kundencentrum am Sandweg 20 begrüßen zu dürfen!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den KC-Besuch:
- Max. 2 Personen pro Kundentermin
- Einlass nur mit vorheriger Terminbuchung
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Ihr Partner für professionelle Energiebeschaffung
Chancen professionell nutzen
Damit Sie die Chancen eines schwankenden Energiemarktes professionell nutzen können, unterstützen Sie die Stadtwerke mit Expertise, den richtigen Tools und passenden Angeboten. Beteiligen Sie sich direkt an den Kursschwankungen der Strombörse oder sie fixieren einen Preis und planen langfristig. Welche Strategie am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt, erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
Ersatzversorgung und Notversorgung
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in der Niederspannung
Als Ihr zuständiger Grundversorger gem. §36 Abs. 2 EnWG stellen wir in unserem Grundversorgungsgebiet eine Belieferung mit Strom sicher, hierzu gehört auch die Ersatzversorgung. Diese gilt für Nicht-Haushaltskunden in der Niederspannung, d.h. für Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Belieferung in der Ersatzversorgung erfüllt sein:
- Als Anschlussnutzer beziehen Sie Strom an Ihrer Verbrauchsstelle ohne Liefervertrag
- Ihr Stromlieferant kann seiner Pflicht der Energielieferung nicht nachkommen (beispielsweise aus Folge einer Insolvenz oder ähnlichem).
Um insbesondere bei den aktuell stark schwankenden Energiepreisen einen fairen Preis in der Ersatzversorgung anzubieten richtet sich der Arbeitspreis anhand des aktuellen Spotpreises und dem entsprechenden Verbrauch.
Im Folgenden finden Sie das dazugehörige Preisblatt:
Notversorgung für Nicht-Haushaltskunden in der Mittelspannung
Wird aus dem öffentlichen Stromnetz in Mittelspannung Energie entnommen, ohne dass die Entnahme einem gültigen Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der
Netzbetreiber zur Vermeidung eines Liefer- und Zahlungsrisikos verpflichtet, die weitere Entnahme aus dem öffentlichen Netz durch Sperrung des Netzanschlusses zu unterbinden.
Die SWP bieten unter gewissen Voraussetzungen eine Notversorgung an. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen.
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck
Als Ihr zuständiger Grundversorger gem. §36 Abs. 2 EnWG stellen wir in unserem Grundversorgungsgebiet eine Belieferung mit Gas sicher, hierzu gehört auch die Ersatzversorgung. Diese gilt für Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck, d.h. für Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Belieferung in der Ersatzversorgung erfüllt sein:
- Als Anschlussnutzer beziehen Sie Gas an Ihrer Verbrauchsstelle ohne Liefervertrag
- Ihr Gaslieferant kann seiner Pflicht der Energielieferung nicht nachkommen (beispielsweise aus Folge einer Insolvenz oder ähnlichem).
Um insbesondere bei den aktuell stark schwankenden Energiepreisen einen fairen Preis in der Ersatzversorgung anzubieten richtet sich der Arbeitspreis anhand des aktuellen Spotpreises und dem entsprechenden Verbrauch.
Im Folgenden finden Sie das dazugehörige Preisblatt:
Notversorgung für Nicht-Haushaltskunden im Mitteldruck
Wird aus dem öffentlichen Gasnetz im Mitteldruck Energie entnommen, ohne dass die Entnahme einem gültigen Bilanzkreis zugeordnet werden kann, ist der Netzbetreiber ist zur Vermeidung eines Liefer- und Zahlungsrisikos verpflichtet, die weitere Entnahme aus dem öffentlichen Netz durch Sperrung des Netzanschlusses zu unterbinden.
Die SWP bieten unter gewissen Voraussetzungen eine Notversorgung an. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten oder Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter geschaeftskunden@stadtwerke-pforzheim.de