Kundenportal
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24 Stunden, 7 Tage die Woche - mit unserem Kundenportal können Sie kleinere Änderungen selbst in die Hand nehmen und jederzeit Ihren Vertrag einsehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie vor dem 01.04.2022 bereits in unserem Kundenportal angemeldet waren, müssen Sie sich neu registrieren!
zum KundenportalBei einer Störung im Bereich Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme oder Straßenbeleuchtung erreichen Sie die Stadtwerke Pforzheim jederzeit unter den folgenden Telefonnummern.
0800 797 39 38 37
- 24 Stunden erreichbar
- Kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de
Was tun bei Gasgeruch? Klicken Sie hier!
Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline
(07231) 3971-3971
- montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
- Kosten gemäß Ihrem Telefonanbieter
Oder kommen Sie uns direkt im SWP Kundencentrum besuchen!
Aufgrund der aktuellen Umstände, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!
Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Kundencentrum am Sandweg 20 begrüßen zu dürfen!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den KC-Besuch:
- Max. 2 Personen pro Kundentermin
- Einlass nur mit vorheriger Terminbuchung
Buchen Sie hier Ihren Termin!
Energieausweis
Rechtssicherheit auf einen Blick
Klarheit um die Energieeffizenz Ihres Gebäudes gewinnen und gesetzliche Pflichten erfüllen!
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung beheizter Gebäude verpflichtet Sie der Gesetzgeber seit 2008, einen Energieausweis für das jeweilige Gesamtgebäude (nicht z. B. für einzelne Einheiten eines Mehrfamilienhauses) vorzulegen – sowohl bei Wohnals auch bei Nichtwohngebäuden, und das unaufgefordert. Dies soll potenziellen Mietern, Pächtern oder Käufern helfen, den Verbrauch und damit zukünftige Kosten und/oder ggf. anstehende Modernisierungsmaßnahmen abzuschätzen.
Je nach Gebäudealter (Bauantrag vor bzw. nach 1. November 1977), Modernisierung und Anzahl der Wohnungen sowie ggf. Anteil gewerblich genutzter Fläche benötigen Sie einen Gebäudeenergieausweis nach Verbrauch (der vergangenen drei Jahre) oder nach Bedarf (hierfür werden die Daten des Gebäudes und der Heizungsanlage aufgenommen). Dieser Ausweis gilt 10 Jahre und ist dann zu erneuern.
Folgende Ausweise können wir Ihnen ausstellen:
Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäude | Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude | Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude |
Diesen Energieausweis benötigen Sie,
| Diesen Energieausweis benötigen Sie,
| Diesen Energieausweis benötigen Sie,
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Ihre Vorteile
- Professionelle Beratung und Durchführung
- Ggf. Unterstützung bei Behördenkommunikation (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden)
- Rechtssicherheit bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung etc. von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Klarheit über Energieverbrauch und eventuellen Sanierungsbedarf