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  • 24 Stunden erreichbar
  • Kostenlos aus dem deutschen Festnetz

 

Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de

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Redispatch 2.0

Ab dem 1. Oktober 2021 tritt die gesetzliche Regelung "Redispatch 2.0" der BNetzA für alle Stromerzeugungsanlagen > 100 kW in Kraft. Was sich dahinter verbirgt und was auf Sie als Anlagenbetreiber zukommt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Nehmen Sie an unseren Infoabend teil!

Am 10.08.2021 von 16-18 Uhr laden wir Sie recht herzlich zu unserer digitalen Infoveranstaltung zum Redispatch ein.

 

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Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Redispatch 2.0 zusammen gestellt:

Was versteht man unter Redispatch 2.0?

Unter Redispatch 2.0 versteht man eine gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur, die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Netzengpässe zu vermeiden, in dem Sie im Falle einer Gefährdung der Sicherheit des Netzes, auf Stromerzeugungsanlagen zugreifen (ggf. ferngesteuert) und deren Leistung den Gegebenheiten des Netzes anpassen können (durch beispielsweise Reduktion der Leistung). Hierbei sind Stromspeicher genauso vom Redispatch 2.0 betroffen, wie (reine) Stromerzeugungsanlagen.
Bisher wurden im sogenannten Einspeisemanagement nur die Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kW begutachtet, mit Redispatch 2.0 gibt es nun auch eine gesetzliche Regelung für Anlagen ab einer Leistung von 100 kW.

In folgendem Video erklärt die Bundesnetzagentur bspw. das Thema:

Was ändert sich zum bisherigen Einspeisemanagement?

Im Wesentlichen sind 3 Änderungen zu nennen:

-  Änderung von Ist-Wert auf Plan-Wert: Um nicht mehr kurzfristig auf Änderungen im Netz reagieren zu müssen (IST-Werte), sondern vorrausschauend planen zu können, soll das Redispatch auf Grundlage von Plan-Werten durchgeführt werden. Hierzu muss der Anlagenbetreiber verpflichtend Daten an den Übertragungsnetzbetreiber übermitteln, mit denen dieser wahrscheinliche Änderungen in der Netzleistung vorher abschätzen und eingreifen kann.

 

- Alle Anlagen werden betrachtet: Bisher hatten die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (kWk-Anlagen) Vorrang beim Einspeisemanagement. Mit Redispatch 2.0 wird dieser Vorrang relativiert und alle Stromerzeugungsanlagen gleichwertig betrachtet.

 

- Finanzieller und bilanzieller Ausgleich: Bei der Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen durch den Netzbetreiber erhalten Anlagenbetreiber einen angemessenen, finanziellen Ausgleich. Auch Bilanzkreisverantwortliche bzw. Direktvermarkter haben Anspruch auf bilanziellen Ausgleich.

Was ist der Unterschied zwischen Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement?

Der zentrale Unterschied ist, dass im Redispatch 2.0 der Eingriff in die Erzeugungsleistung Ihrer Anlage auf Basis von Prognosen erfolgt und deshalb zwischen den Netzbetreibern vorab abgestimmt werden kann. Im Einspeisemanagement ging es nur um die kurzfristige Behebung von Netzengpässen. Darüber hinaus stellen wir im Redispatch 2.0 auch den energetischen und bilanziellen Ausgleich sicher. Im RD 2.0 werden Anlagen so entschädigt, als hätte es die Maßnahme nicht gegeben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Ihre Anlage in der Direktvermarkter ist oder nicht.

Was ist Connect+ und wofür wird es verwendet?

Connect+/RAIDA ist eine deutschlandweite Drehscheibe für Redispatch 2.0-Daten. Die Daten des EIV müssen mehrere Netzbetreiber erreichen, damit diese koordiniert die Einsätze planen können. Um den EIV zu entlasten, wurde Connect+ gegründet. So übermittelt der EIV seine Daten nur einmal – die weitere Verteilung erledigt Connect+/RAIDA. Hierzu muss sich der EIV bei Connect+ oder einem anderen Dada Provider (DP) anmelden.

Weitere Begriffserklärungen

Was ist eine TR-ID? Was ist eine SR-ID?

Unter der TR-ID versteht man den Identifikator (ID) der Technischen Ressource (TR). Unter der Technischen Ressource wiederum versteht man die jeweilige Anlage selbst. Die TR-ID ist damit nichts anderes als ein eindeutiger Identifikator der jeweiligen Anlage. Als TR-ID kann daher die Marktstammdatenregisternummer der Anlage angegeben werden. Diese Nummer gibt es für jede Anlage bundesweit nämlich nur ein einziges Mal. Die eindeutige Identifikation der Anlage ist somit sichergestellt.

Unter der SR-ID versteht man den Identifikator (ID) der Steuerbaren Ressource (SR). Unter der Steuerbaren Ressource wiederum versteht man – vereinfacht ausgedrückt – die Summe der Technischen Ressourcen, die nur über einen gemeinsamen Punkt steuerbar sind. Ist eine Technische Ressource, also eine Anlage, selbst steuerbar, dann stellt sie selbst auch die Steuerbare Ressource dar. Sind mehrere Technische Ressourcen nur gemeinsam steuerbar, stellen diese Technischen Ressourcen eine einzige gemeinsame Steuerbare Ressource dar. Die SR-ID soll vom Anschlussnetzbetreiber vergeben werden.
 

Was sind Einsatzverantwortlicher (EIV) und Betreiber der technischen Ressource (BTR)?

Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0

managen.

  • Einsatzverantwortlicher (EIV)

Der EIV kümmert sich um die Daten vor einer Redispatch-Maßnahme. Er übermittelt zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.

  • Betreiber der technischen Ressource (BTR)

Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach der Redispatch-Maß­nahme. Damit können wir den Ausfall der Anlage abrechnen.

Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.

Warum wird Redispatch 2.0 eingeführt?

Die Lasten im Netz steigen immer mehr durch beispielsweise Einspeisungen aus Erneuerbaren Energien. Um die Lasten ausgleichen zu können, müssen Netzbetreiber vermehrt Abregelungsmaßnahmen vornehmen. Um die dadurch entstehenden Kosten zu senken, muss die Netzstabilität effizienter geplant werden. Dies soll mit Redispatch 2.0 vorgenommen werden.

Welche Anlagen(betreiber) sind vom Redispatch 2.0 betroffen?

Sowohl die Regelung, dass die Netzbetreiber auf die Anlagen zugreifen können, als auch die Datenmitteilungspflichten gelten für alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW. Diese Regelung gilt für Anlagen, die zur Erzeugung oder zur Speicherung von Strom dienen.

Anlagen, deren Leistung weniger als 100 kW darstellen, sind von der Datenübermittlungspflicht nicht betroffen, hier entstehen keine neuen Pflichten.

Sind auch Anlagen, die nicht vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind, von Redispatch 2.0 betroffen?

Auch nicht fernsteuerbare Anlagen sind betroffen, wenn sie eine Leistung von 100 kW oder mehr aufweisen.

Muss meine Anlage an Redispatch 2.0 teilnehmen oder gibt es hier Sonderfälle?

Ausnahmen gibt es nur, wenn an den Anlagen aktuell Wartungsarbeiten oder ähnliches vorgenommen. In diesem Fall nimmt die Anlage nicht an Redispatch teil, diese Information muss aber unbedingt dem Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden. Ansonsten gilt Redispatch 2.0 ausnahmslos für alle Anlagen ab einer Leistung von 100 kW. Diese gesetzliche Vorgabe steht in § 13a EnWG und § 14 EnWG in der Version des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes vom 13. Mai 2019. Weitere Details dazu finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter den Festlegungen zum Redispatch 2.0 BK6-20-059 und BK6-20-061.

Wie wird eine Redispatch-Maßnahme an meiner Anlage genau ausgelöst?

Je nach technischen Gegebenheiten wird hier von 2 Fällen gesprochen: Dem Duldungsfall und dem Aufforderungsfall.
 

- Aufforderungsfall: Hier werden Sie oder Ihr Dienstleister für die Rolle des Einsatzverantwortlichen von uns aufgefordert, Maßnahmen (zum Beispiel eine Reduktion der Stromproduktion) durchzuführen. Die Durchführung der Maßnahme kann von Ihnen selbst oder von Ihrem Dienstleister erfolgen.


- Duldungsfall: Hier senden wir als Netzbetreiber mittels Fernsteuerung ein Steuersignal direkt an Ihre Anlage und rufen deren Leistungen direkt ab.

Gibt es eine Entschädigung, wenn an meiner Anlage Redispatch-Maßnahmen durchgeführt werden?

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass es im Fall eines Eingreifens einen angemessenen, finanziellen Ausgleich vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gibt. Unter „angemessen“ wird die Höhe verstanden, die den Anlagenbetreiber weder besser noch schlechter stellt, als er ohne die Redispatch-Maßnahme stünde. Es gibt auch den Anspruch auf bilanziellen Ausgleich für Bilanzkreisverantwortliche/Direktvermarkter, auf deren Bilanzkreis sich die Abregelungsmaßnahme auswirkt. Für die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs muss der Anlagenbetreiber bestimmte Daten zum Beleg des Anspruchs an den Anschlussnetzbetreiber mitteilen.

Welche Pflichten bringt das Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber mit sich bzw. wie sieht die Datenübertragung aus?

- Daten, die mitgeteilt werden müssen: Damit eine Planbarkeit des Netzes gewährleistet werden kann, sind Anlagenbetreiber dazu verpflichtet Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten mitzuteilen (gemäß Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021)
 

- Form der Datenübertragung: Der Datenaustausch muss im XML-Format erfolgen und wird in der Regel durch eine sogenannte Datendrehscheibe („Data Provider“) vorgenommen. Hierfür wurde die Plattform Connect + ins Leben gerufen.
 

- Fristen der Datenübertragung: Der früheste Übermittlungszeitpunkt von Stammdaten an den Netzbetreiber ist der 01.07.2021, danach müssen eventuelle Änderungen zeitnah mitgeteilt werden.

Daten, die zur Planung benötigt werden, müssen erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr übermittelt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind Änderungen dann stündlich mitzuteilen.

Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden der Daten mitzuteilen.

Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren.
 

- Person, die die Daten übermittelt: Dies kann entweder der Anlagenbetreiber selbst sein oder ein von ihm beauftragter Dienstleister, sog. Einsatzverantwortlicher (beispielsweise Ihr Direktvermarkter). Vertragliche und entgeltliche Regelungen zum Dienstleister hin müssen vom Anlagenbetreiber vorgenommen werden.

Was passiert, wenn ich Daten gar nicht oder falsch mitteile?

Aktuell gibt es hierzu nur die Ankündigung der Bundesnetzagentur, dass sie auf Pflichtverstöße zum Beispiel in Form eines Zwangsgeldes reagieren wird.
Wenn uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese in den FAQ’s hinzufügen.

Ab wann und wie häufig sind die Daten (Stamm-, Pla-nungsdaten und Nichtverfügbarkeiten) mitzuteilen?

Stammdaten sind auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens ab dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitzuteilen. Planungsdaten sind erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr und ab dann bei Änderungen jeweils stündlich mitzuteilen. Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitzuteilen. Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren. Dies erfolgt über die in RD 2.0 festgelegten Datenwege und die jeweiligen Marktrollen, in dem Fall die EIVs.

Bietet mein Anschlussnetzbetreiber eine Dienstleistung für die Marktrollen „Einsatzverantwortlicher (EIV)“ und „Betreiber einer technischen Ressource (BTR)“ an?

Der Anschlussnetzbetreibende kann die Dienstleistung des Einsatzverantwortlichen (EIV) oder Betreibers einer technischen Ressource (BTR) leider nicht anbieten, da diese laut BDEW diese Marktrollen als Netzbetreiber nur unter sehr komplizierten Voraussetzungen und mit großem Aufwand umsetzen können. Als Netzbetreiber sollen und wollen wir uns voll auf unsere Kernaufgaben und damit auf die Rolle des Anschlussnetzbetreibers und den sicheren Stromnetzbetrieb konzentrieren.

Hinweis: Für die Suche nach einem passenden Dienstleister kann ein bzw. Ihr Direktvermarkter hilfreich sein. Sollten Sie keinen haben, können Sie die Marktrolle des Direktvermarkters bzw. Einsatzverantwortlichen oder Betreibers einer technischen Ressource direkt auf der Homepage des BDEW einsehen. Die dort eingetragenen EIV und BTR können Sie kontaktieren und dort auch erfragen, ob sie diese Rollen für Sie als Dienstleistung übernehmen können.

Weitere Informationen zu Redispatch 2.0


Auf folgenden Seiten können Sie sich weiter zum Redispatch 2.0 informieren: