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0800 797 39 38 37
- 24 Stunden erreichbar
- Kostenlos aus dem deutschen Festnetz
Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de
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FAQs zur Gasentlastung und Gasumlage
Der Notfallplan-Gas, Gasumlagen, steigende Energiepreise und die Frage, ob die deutschen Gasspeicher bis zum Beginn der Heizperiode ausreichend gefüllt sein werden – derzeit durchlebt die Energiewirtschaft eine starke und sehr dynamische Entwicklung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die brennendsten Fragen rund um die Versorgungssicherheit und die Preisentwicklung beantwortet. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Quelle Schaubild: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
FAQs zur Gas- und Wärmeentlastung
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen in Deutschland durch einen Abwehrschirm gegen steigende Energiekosten schützen. Der Abwehrschirm besteht unter anderem aus einer einmaligen Soforthilfe im Dezember 2022. Weitere Maßnahmen folgen im Jahr 2023.
Als Kunde der SWP müssen Sie die im Dezember fällig werdenden Gas- und Fernwärme-Abschläge nicht bezahlen. Jenen Abschlag, den Sie üblicherweise Ende Dezember überweisen, übernimmt in diesem Jahr einmalig die Bundesregierung.
Bitte führen Sie keine Überweisung durch bzw. setzen Sie Ihren Dauerauftrag im Dezember aus. Bei Kunden mit gültigem Sepa-Lastschriftmandat werden wir den Abschlag im Dezember nicht abbuchen.
Alle eingehenden Zahlungen gehen nicht verloren, sondern werden auf dem jeweiligen Kundenkonto gebucht und mit der nächsten Rechnung berücksichtigt. Wir bitten um Verständnis, dass eine direkte Rückzahlung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist.
Die Soforthilfe wird vom Gasversorger individuell pro Haushalt berechnet. Grundlage ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch des Kunden. Die Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel dieses Verbrauchs. Ein Zwölftel Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Brutto-Arbeitspreis multipliziert. Auch ein Zwölftel des Grundpreises wird vom Staat übernommen. Die Entlastung über die Soforthilfe entspricht also eigentlich nicht dem realen Dezemberabschlag oder der Rechnung für den Monat Dezember, sondern kann etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem müssen Sie im Dezember keinen Abschlag zahlen. Etwaige Abweichungen, werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt. Die Berücksichtigung des für Dezember 2022 vereinbarten Preises gewährleistet, dass die teils erheblichen Preisanstiege zum Ende des Jahres 2022 zugunsten der Kundinnen und Kunden berücksichtigt werden.
Eine Besonderheit gilt für Fernwärmekunden: Der Energieversorger legt für die Berechnung der Erstattung nicht nur oben genannte Parameter zugrunde, sondern macht bei der Antragsstellung auch Angaben zu den Kundenbeziehungen. Zum Zweck der Plausibilisierung erfolgt dies mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden sowie der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022 gemäß den gesetzlichen Regelungen.
Nein. Die Soforthilfe umfasst ein Zwölftel der Jahresrechnung, basierend auf dem Verbrauch, der im September 2022 prognostiziert worden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Jahresrechnung der Verbrauch des gesamten Jahres zusammengefasst wird, also die Sommermonate, in denen gar nicht geheizt wird ebenso wie die Wintermonate, in denen der Gasverbrauch deutlich steigt. Die Abschläge bleiben das ganze Jahr über gleich hoch, da die Jahresrechnung durch die zwölf Monate geteilt wird. Der Abschlag ist also keine Abrechnung, sondern legt die Jahresrechnung gleichmäßig auf alle Monate um. Das erleichtert die Zahlung für die Gaskundinnen und -Kunden. Die Soforthilfe entspricht einer im Voraus berechneten Abschlagszahlung. Wenn Sie im Dezember mehr Gas verbrauchen, wird dies in der Jahresabrechnung berücksichtigt und Sie müssen den Mehrverbrauch zahlen. Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass Sie weniger Gas verbrauchen. Die Summe der Soforthilfe bleibt gleich und deckt dann einen größeren Anteil Ihrer Jahresrechnung ab.
Doch, die Unterstützungsleistung wird in diesem Fall mit der nächsten Rechnungsstellung berücksichtigt und entsprechend abgezogen.
FAQs zur Gasumlage
Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so Gaskunden entlastet werden.
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von den SWP selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Durch den Wegfall der Gasumlage verringern sich die Kosten für um 2,4 Cent (netto) pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh sind das dann rund 480 Euro pro Jahr. Zudem wird ein Preisdeckel für Strom und Gas eingeführt.
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis. Ihren Abschlag senken wir automatisch. Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Abschlag gesenkt wird, können Sie Ihren Abschlag bequem und einfach im Kundenportal unter https://portal.stadtwerke-pforzheim.de/portal/start anpassen.
Sollten Sie uns bereits den erhöhten Abschlagsbetrag für Oktober überwiesen haben oder dieser von uns per Lastschrift eingezogen worden sein, werden wir Ihnen die zu viel bezahlten Beträge im Rahmen der Jahresendabrechnung zurückerstatten.
Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden.
Beim Preisdeckel wird nach aktuellem Stand ein Basisverbrauch für Privathaushalte und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ermittelt, der einen bestimmten Preis nicht übersteigen darf. Damit können Sie sichergehen, dass Ihr Grundbedarf an Strom und Gas bestimmte Kosten nicht übersteigen wird. Verbrauchen Sie mehr Strom und Gas, als im Basisverbrauch festgehalten, werden für diese verbrauchte Energie die aktuellen Marktpreise angesetzt.
Die Strompreisbremse soll übrigens durch die sogenannten „Zufallsgewinne“ finanziert werden, die Kraftwerke, die nicht mit teurem Gas betrieben werden, momentan erwirtschaften.
Die Gaspreisbremse wiederum soll nach derzeitigem Stand aus einem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds der Bundesregierung finanziert werden. Dabei zahlt die Bundesregierung den Gasimporteuren das Delta zwischen dem angesetzten Preis und den tatsächlichen Kosten. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland die Stadtwerke Pforzheim die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7% zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben.
Nein. Kunden müssen nichts tun. Über Ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.
Die SWP sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt. Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, gibt es Beratungs- und Hilfsangebote, über die wir Sie gerne informieren.
Ja, auf jeden Fall! Unsere Strom- und Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin sehr attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in Pforzheim und dem Enzkreis voran und engagieren uns für die Region und die Menschen – und das schon seit etlichen Jahrzehnten. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen. Die SWP helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten. Auf unserer Internetseite haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Hier finden Sie unter anderem auch einige besonders leicht verständliche Erklär-Videos: https://www.stadtwerke-pforzheim.de/energiesparen/