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Created with Sketch. Störungsmeldung

Bei einer Störung im Bereich Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme oder Straßenbeleuchtung erreichen Sie die Stadtwerke Pforzheim jederzeit unter den folgenden Telefonnummern.

 

0800 797 39 38 37

  • 24 Stunden erreichbar
  • Kostenlos aus dem deutschen Festnetz

 

Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de

Was tun bei Gasgeruch? Klicken Sie hier!

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Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline

 

(07231) 3971-3971

  • montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Kosten gemäß Ihrem Telefonanbieter

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Besuch im Kundencentrum

Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Kundencentrum am Sandweg 20 begrüßen zu dürfen!

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-    Max. 2 Personen pro Kundentermin
-    Einlass nur mit vorheriger Terminbuchung

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FAQs zu den Energiepreisbremsen

Einfach erklärt - die Energiepreisbremsen!


Was es mit der Strom- und Gaspreisbremse auf sich hat, haben wir Ihnen hier in 2 Videos mit Rechenbeispielen schnell und einfach zusammengefasst. Direkt darunter finden Sie weitere FAQs zum Thema für Privat-  und Geschäftskunden.

Energiepreisbremsen-Rechner

Sie möchten errechnen, wieviel Sie durch die vom Staat verordneten Preisbremsen sparen können? Unser Rechner gibt Ihnen dazu genaue Auskunft.
Sie wissen nicht, wo Sie Ihren aktuellen Arbeitspreis finden können? Schauen Sie dazu einfach im Kundenportal nach! Hier finden Sie Ihren Arbeitspreis unter dem Reiter "Vertrag"!

Informationen für Privatkunden

Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es?

Um die gestiegenen Marktpreise für die Bürger:innen und Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt. Ein Abwehrschirm in Höhe von weiteren 200 Mrd. Euro sollen Ausgleichzahlungen erfolgen, die direkte preissenkende Auswirkungen auf die Energiekunden haben werden. Neben der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 % auf 7 % wurde die Dezember-Soforthilfe eingeführt. Im September wurde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Im Dezember erhielten Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Zusätzlich greifen ab dem Jahr 2023 die sogenannten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. 

Was bedeuten die Preisbremsen für Energie für mich? Wann tritt sie in Kraft?

Die Preisbremsen für Energie greifen ab dem 01. Januar 2023 – sie werden im März umgesetzt und wirken rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 bis April 2024. Die Preisbremsen teilen sich auf in die: 
 

  • Gaspreisbremse: 

Die Gaspreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft jene mit einem Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh pro Jahr. 80 % des Vorjahresverbrauchs werden auf einen Betrag von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) begrenzt. Übersteigt der Verbrauch die Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs, wirkt der geltende Versorgungspreis des jeweiligen Anbieters. Auch für Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen gilt diese Entlastungsmaßnahme. 

 

  • Preisbremse für (Fern-)Wärme: 

Der Preis für Fernwärme wird unter denselben Bedingungen wie oben beschrieben auf 9,5 ct/kWh für eine Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs begrenzt. 

 

  • Strompreisbremse: 

Die Strompreisbremse für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen betrifft jene mit einem Stromverbrauch von unter 30.000 kWh pro Jahr. 80 % des Vorjahresverbrauchs werden auf einen Betrag von 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) begrenzt. Übersteigt der Verbrauch die Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs, wirkt der geltende Versorgungspreis des jeweiligen Anbieters. Auch für Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen gilt diese Entlastungsmaßnahme. 

Wie wirkt die Preisbremse?

Die Preisbremse senkt die monatlichen Abschläge. In jedem Monat wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet – für 80 % davon gilt der staatlich geförderte Entlastungspreis. Wie viel Sie am Ende tatsächlich verbraucht haben und wie viel Ihres Verbrauchs tatsächlich in die prognostizierte Menge von 80 % des Vorjahresverbrauchs fällt, entscheidet sich erst in der Jahresendabrechnung, wenn alle Verbräuche berechnet wurden. Sollten Sie keinen detaillierten Überblick über Ihren Verbrauch haben und keine Einsparmaßnahmen ergriffen haben, raten wir in Anbetracht der gestiegenen Versorgungspreise dazu, monatlich etwas Geld zur Seite zu legen, um im Falle möglicher Nachzahlungen vorbereitet zu sein. Bei Energieeinsparungen erhalten Sie hingegen eine entsprechende Rückerstattung. 

Muss ich selbst aktiv werden?

Die Preisbremsen greifen automatisch, Sie müssen nichts unternehmen, um von den Entlastungen zu profitieren. Mit sogenannten Härtefallfonds in Höhe von 12 Mrd. Euro soll jenen unter die Arme gegriffen werden, die trotz der Preisbremsen in finanzielle Not geraten würden. 

Wir raten jedoch dazu, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und Energiesparpotenziale zu nutzen. Hier haben wir die wichtigsten Energiespartipps zusammengefasst. Zusätzlich bieten wir die SWPcheck-App an. Mit dieser können Sie den eigenen Verbrauch besser nachverfolgen. 

Welche finanzielle Entlastung ergibt sich aus den Preisbremsen?

Die genaue Entlastung hängt immer vom individuellen Verbrauch ab. 

Gehen wir beispielhaft von einer vierköpfigen Familie aus, könnten die Entlastungen so aussehen: 

 

Gaspreisbremse: 

  • Wohnfläche: 100m² 

  • Verbrauch: 15.000 kWh/Jahr 

  • Gaspreis bisher: 8 ct/kWh 

  • Gaspreis neu: 22 ct/kWh 

 

Monatlicher Abschlag bisher: 100 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu ohne Bremse: 275 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu mit Gaspreisbremse: 175 Euro/Monat 

Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 660 Euro 

Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 990 Euro 

 

Wärmepreisbremse: 

  • Wohnfläche: 100m² 

  • Verbrauch: 13.000 kWh/Jahr 

  • Gaspreis bisher: 7 ct/kWh 

  • Gaspreis neu: 12 ct/kWh 

 

Monatlicher Abschlag bisher: 75,83 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu ohne Wärmepreisbremse: 130 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu mit Wärmepreisbremse: 108,33 Euro/Monat 

Rückerstattung bei Einsparung von 20 Prozent: 312 Euro 

Rückerstattung bei Einsparung von 30 Prozent: 468 Euro 

 

Strompreisbremse: 

  • Verbrauch: 4.500 kWh/Jahr 

  • Strompreis bisher: 30 ct/kWh 

  • Strompreis neu: 50 ct/kWh 

 

Monatlicher Abschlag früher: 113 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 188 Euro/Monat 

Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 158 Euro/Monat 

Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 450 Euro 

Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 675 Euro 

(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

Erläuterung: 

Energiesparen lohnt sich mehr denn je. Durch die Energiepreisbremsen werden jeweils 80 % des Jahresverbrauchs gedeckelt – jede Kilowattstunde darüber hinaus wird mit dem aktuell geltenden Betrag bepreist. Um Umkehrschluss heißt das, dass Sie für 80 % ihres bisherigen Verbrauchs eine Preisgarantie haben. Durch Einsparungen Ihres bisherigen Energieverbrauchs erhalten Sie entsprechende Beträge zurückerstattet. Wie Sie Energie sparen können, haben wir Ihnen hier zusammengefasst. 

Information für Geschäftskunden

Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es?

Um die gestiegenen Marktpreise für Industriekunden, Privat- und KMU-Kunden abzufedern, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt. Einem Abwehrschirm in Höhe von weiteren 200 Mrd. Euro sollen Ausgleichzahlungen folgen, die direkte preissenkende Auswirkungen auf die Energiekunden haben werden. Unternehmen, die für die Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung nutzbarer Energie (bspw. Betreiber von Gaskraftwerken) tätig sind, sind von der Preisbremse ausgenommen.

Was bedeuten die Preisbremsen für Energie für mich? Wann tritt sie in Kraft?

Die Preisbremsen für Energie greifen für Kunden mit Standardlastprofil (SLP) ab dem 01. Januar 2023 – sie werden im März umgesetzt und wirken rückwirkend zum Jahresbeginn 2023. Die Preisbremsen beziehen sich jeweils auf die individuelle Abnahmestelle. Für sogenannte RLM-Kunden, also jene mit Registrierender Leistungsmessung, sowie sofortberechtigte SLP-Kunden greifen die Entlastungen beim Gas und Wärmeprodukten direkt ab dem 01. Januar 2023. Nur die Strompreisbremse zieht in diesen Fällen rückwirkend am 01. März. 
 

  • Gaspreisbremse: 

Die Gaspreisbremse für RLM- bzw. Industriekunden betrifft jene mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr. 70 % des Vorjahresverbrauchs (gemäß § 3 EWPBG) werden auf einen Betrag von 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) begrenzt. Übersteigt der Verbrauch die Menge von 70 % des Vorjahresverbrauchs (2021), wirkt der geltende Vertragspreis des jeweiligen Anbieters. Die Preisbremse gilt unabhängig von der Nutzung des Gases.  

Für SLP- und RLM-Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von < 1,5 GWh, die die Dezemberhilfe in Anspruch nehmen, d.h. der jährliche Verbrauch liegt unterhalb von 1,5 GWh oder sie gehören zu einer der Kunden, die die Dezemberhilfe erhalten (z.B. u.a. Wohngebäude, Pflege- oder sonstige soziale Einrichtungen) gilt die Gaspreisbremse für Haushalts- und Gewerbekunden. 

 

Kunden mit SLP- oder RLM-Zähler, deren Gasverbrauch pro Jahr unter 1,5 GWh liegt und die Dezemberhilfe in Anspruch nehmen, gilt die Gaspreisbremse für Haushalts- und Gewerbekunden (Link). Hierzu zählen ebenso besondere schützenswerte Kunden wie bspw. Privatwohnhäuser, Pflegedienste oder sonstige soziale Einrichtungen. 

 

Der aktuelle Gesetzesstand ist unter diesem Link einzusehen.  

 

  • Preisbremse für (Fern-)Wärme: 

Der Preis für Fernwärme mit Jahresverbrauch über 1,5 GWh wird auf 7,5 ct/kWh (netto) für eine Menge von 70 % des Jahresverbrauchs begrenzt.  

Für Fernwärmekunden mit einem Verbrauch unter 1,5 GWh pro Jahr wird der Arbeitspreis für 80% des Jahresverbrauches vom Vorjahr auf 9,5 ct brutto gedeckelt. 

 

  • Strompreisbremse: 

Die Strompreisbremse für RLM- bzw. Industriekunden betrifft jene mit einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh pro Jahr (gemäß § 5 StromPBG). 70 % des Vorjahresverbrauchs (2021) werden auf einen Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde (netto) begrenzt.  

Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh greift die Preisbremse für Haushalts- und kleine Gewerbekunden. Hier wird 80% des Vorjahresverbrauch auf 40 ct/kWh brutto begrenzt. 

Wie wirkt die Preisbremse?

Die Preisbremse senkt die monatlichen Abschläge. In jedem Monat wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet – für 70 % davon gilt der staatlich geförderte Entlastungspreis. Sie werden mit einem monatlichen Entlastungsbetrag unterstützt. 

Muss ich selbst aktiv werden?

Ja. Sollten Sie einen Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh/a in der Sparte Gas oder mehr als 30.000 kWh im Strom haben, kommen Sie auf uns zu. Sobald Ihr monatlicher Entlastungsbetrag 150.000 Euro übersteigt, sind Sie meldepflichtig.