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Created with Sketch. Störungsmeldung

Bei einer Störung im Bereich Strom, Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme oder Straßenbeleuchtung erreichen Sie die Stadtwerke Pforzheim jederzeit unter den folgenden Telefonnummern.

 

0800 797 39 38 37

  • 24 Stunden erreichbar
  • Kostenlos aus dem deutschen Festnetz

 

Defekte Straßenbeleuchtungen können Sie problemlos unter folgendem Link melden: www.stoerung24.de

Was tun bei Gasgeruch? Klicken Sie hier!

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Sie erreichen uns telefonisch über unsere Service-Hotline

 

(07231) 3971-3971

  • montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Kosten gemäß Ihrem Telefonanbieter

Oder kommen Sie uns direkt im SWP Kundencentrum besuchen!

Aufgrund der aktuellen Umstände, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin!

Besuch im Kundencentrum

Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Kundencentrum am Sandweg 20 begrüßen zu dürfen!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den KC-Besuch:
-    Max. 2 Personen pro Kundentermin
-    Einlass nur mit vorheriger Terminbuchung

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EEG-Anlagen - Ablauf der Förderung

Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte beim Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden. Das EEG sieht grundsätzlich einen gesetzlichen Zahlungsanspruch für die Dauer von 20 Kalenderjahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres vor.

Zum 31.12.2020 läuft für die ersten EEG-Anlagen die gesetzliche Förderung aus. Dies betrifft vor allem Anlagen, die vor dem 01.01.2001 in Betrieb genommen wurden, Ausnahmen bilden hier die Wasserkraftanlagen.

Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?

Anlagen bis zu 100kW und Windkraftanlagen dürfen weiterhin Ihren Strom in den Bilanzkreis einspeisen und erhalten dafür den durchschnittlichen Jahresmarktwert. Dies ist begrenzt bis zum 31.12.2027. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, Ihren Strom zu nutzen

Insgesamt gibt es fünf Varianten, die ab dem 1. Januar 2021 zur Auswahl stehen:

Vollstromeinspeisung

Hierbei wird der Strom, der durch Ihre Anlage erzeugt wird, vollständig in das Stromnetz eingespeist. Diese Möglichkeit gilt nur für EEG-Anlagen bis 100KW bis zum 31.12.2027.

 

Die Höhe des Anspruchs auf die Einspeisevergütung berechnet sich im Jahr 2021 aus dem tatsächlichen Jahresmittelwert des Spotmarktpreises im Jahr 2021 als anzulegenden Wert (Jahresmarktwert Solar) nach Abzug von 0,4 ct/kWh.

 

Unter Zugrundelegung des Jahresmarktwerts Solar des vergangenen Jahres, würde sich für den von Ihnen in unser Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung in Höhe von ca. 2,4 ct/kWh ergeben. Der tatsächliche Jahresmarktwert Solar für das Einspeisejahr 2021 steht erst Anfang 2022 fest. 

 

Eine Anschlussförderung für Energieträger über 100 kW ist nicht vorgesehen. Diese müssen in die „sonstige Direktvermarktung“.

Sonstige Direktvermarktung

„Sonstige Direktvermarktung“ bedeutet, dass Sie Ihren eingespeisten Strom direkt an einen Stromhändler verkaufen.

 

Die Energie wird nach dem Kauf in den Bilanzkreis des Händlers eingespeist. Wichtig hierbei: Für die Wechselprozesse sind Fristen einzuhalten - mindestens einen Monat vorher muss der Wechsel zur Direktvermarktung angemeldet werden. Da die Energie in die Direktvermarktung immer nur zum Monatsanfang aufgenommen werden kann, lohnt es sich den Wechsel schon zwei Monate vorher anzumelden (wenn man den Wechselprozess beispielsweise Ende November anmeldet, kann dieser erst im Januar aufgenommen werden).

 

Bitte beachten: Bei einem Umbau Ihrer Anlage muss eine Strommessung mittels Standard-Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht werden. Die Zählerumbauten werden nicht durch uns durchgeführt, sondern durch einen Elektriker. Der Erstkontakt und die Beauftragung eines Elektrikers müssen von Ihnen selbst erfolgen. Beachten Sie bei der Auswahl des Elektrikers unser Installateurverzeichnis. Der Elektriker wird nach der Beauftragung dann mit uns in Kontakt treten und den Umbau mit uns abwickeln.

Umbau auf Überschussstromeinspeisung

Sollte Ihre Anlage mehr Strom produzieren, als Sie benötigen, wäre der Umbau auf Überschusseinspeisung für Sie interessant: Hierbei verwenden Sie oder Dritte den Strom vor Ort selbst und alles, was nicht benötigt wird, wird in das öffentliche Netz als Überschussstrom eingespeist.

 

Auf den in Ihrer PV-Anlage erzeugte Strom, der anteilig selbst verbraucht wird, entfällt für PV-Anlagen bis zu 30 kWp und Eigenverbrauch bis zu 30.000 kWh p.a. die EEG-Umlage.



Der überschüssige Strom, der in das öffentliche Netz gespeist wird, wird bis 31.12.2027 weiterhin vergütet (genaue Informationen finden Sie unter dem Punkt „Vollstromeinspeisung“).

 

Bitte beachten: Bei einem Umbau Ihrer Anlage muss eine Strommessung mittels Standard-Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht werden. Die Zählerumbauten werden nicht durch uns durchgeführt, sondern durch einen Elektriker. Der Erstkontakt und die Beauftragung eines Elektrikers müssen von Ihnen selbst erfolgen. Beachten Sie bei der Auswahl des Elektrikers unser Installateurverzeichnis. Der Elektriker wird nach der Beauftragung dann mit uns in Kontakt treten und den Umbau mit uns abwickeln.

Umbau auf vollständigen Eigenverbrauch

Hierbei muss die Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die verhindert, dass der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie können den produzierten Strom nur selbst nutzen.
Für den vollständigen Eigenverbrauch ist der Einbau einer technischen Einrichtung erforderlich, welche verhindert, dass Strom ins Netz fließt.

 

Bitte beachten: Bei einem Umbau Ihrer Anlage muss eine Strommessung mittels Standard-Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht werden. Zählerumbauten werden nicht durch uns durchgeführt, sondern durch einen Elektriker. Der Erstkontakt und die Beauftragung eines Elektrikers müssen von Ihnen selbst erfolgen. Beachten Sie bei der Auswahl des Elektrikers unser Installateurverzeichnis. Der Elektriker wird nach der Beauftragung dann mit uns in Kontakt treten und den Umbau mit uns abwickeln.

 

Auf den in Ihrer PV-Anlage erzeugte Strom, der anteilig selbst verbraucht wird, entfällt für PV-Anlagen bis zu 30 kWp und Eigenverbrauch bis zu 30.000 kWh p.a. die EEG-Umlage.

Stilllegung

Sie können sich auch dafür entscheiden, Ihre Anlage still zu legen. Hierzu müssen Sie die Stilllegung im Marktstammdatenregister registriert und uns als Netzbetreiber gemeldet werden.

 

Diese Stilllegung muss im Vorfeld erfolgen und die Anlage muss demontiert und komplett entsorgt werden. Dieses ist der SWP nach Umsetzung mitzuteilen und zu belegen (zum Beispiel durch eine schriftliche Bestätigung der Entsorgungsstätte).

 

Ihre Meldepflicht müssen Sie über das Webportal des Marktstammdatenregisters erfüllen.

Dokumente zur EEG-Anlage

Weitere wichtige Unterlagen finden Sie in unserem Netzbereich.

Kontakt

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

 

kaufmännische Anfragen an:

(07231) 3971-4212
einspeiser-netz@stadtwerke-pforzheim.de

 

technische Anfragen an:

(07231) 3971-6445
msb-strom@stadtwerke-pforzheim.de